Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen mir und meinen Kunden. Meine Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ich ihnen ausdrücklich in Textform (E-Mail genügt) zugestimmt habe.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Meine Angebote sind freibleibend und, soweit nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde mein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.
- Im Rahmen der Vorgaben des Kunden habe ich bei der Umsetzung künstlerische Gestaltungsfreiheit.
- Ich darf zur Leistungserbringung Subunternehmer und Freelancer einsetzen; für deren Leistungen stehe ich wie für eigene ein.
3. Leistungsumfang und Korrekturen
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Leistung erfolgt in der Regel in den Phasen Konzeption, Dreh und Postproduktion; die Abnahme einer Phase bildet die Grundlage der nächsten.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife am Endergebnis im Preis enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand zu den vereinbarten, andernfalls zu meinen üblichen Sätzen berechnet.
- Wünscht der Kunde während der Umsetzung zusätzliche Leistungen, unterbreite ich hierzu ein ergänzendes Angebot. Bis zur Einigung wird die ursprünglich vereinbarte Leistung weiter erbracht.
4. Monthly Content (laufende Zusammenarbeit)
- Die Zusammenarbeit im Rahmen der Monthly-Content-Pakete beginnt mit einem einmaligen, bezahlten Probemonat (Probedreh) ohne weitere Bindung.
- Entscheidet sich der Kunde für die Fortführung, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate ab Beginn des ersten regulären Monats. Danach verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um einen Monat und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich. Drehtermine werden gemeinsam geplant; im jeweiligen Monat nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen ohne Ersatz, wenn der Kunde vereinbarte Termine nicht wahrnimmt. Eine Übertragung in den Folgemonat ist nur nach Absprache möglich.
- Vereinbarte Drehtermine kann der Kunde bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschieben; ein Ersatztermin wird gemeinsam gefunden. Sagt der Kunde einen Termin weniger als 24 Stunden vorher ab oder entfällt der Dreh für den laufenden Monat ersatzlos, gilt der Drehtag als in Anspruch genommen.
- Preisanpassungen kündige ich mindestens sechs Wochen im Voraus zum Monatsende an; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
5. Mitwirkung des Kunden
- Stellt der Kunde Inhalte bereit (z. B. Logos, Texte, Fotos, Videos, Produktinformationen), ist er für deren rechtzeitige Lieferung, inhaltliche Richtigkeit und die Klärung sämtlicher erforderlicher Rechte verantwortlich. Von Ansprüchen Dritter, die auf beigestellten Inhalten beruhen, stellt der Kunde mich frei.
- Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und teilt Feedback zu abgestimmten Zwischenständen zügig mit.
- Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; nachweisbarer Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.
6. Termine, Verhinderung und Ausfall
- Drehtermine sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden.
- Bin ich aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe (insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt oder kurzfristiger Ausfall wesentlicher Technik), an der Durchführung eines Termins gehindert, informiere ich den Kunden unverzüglich. Beide Seiten vereinbaren schnellstmöglich einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche des Kunden — insbesondere auf Schadens- oder Aufwendungsersatz — bestehen in diesem Fall nicht, soweit mir weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Handelt es sich um ein einmaliges, nicht wiederholbares Ereignis (z. B. eine Veranstaltung), bemühe ich mich nach besten Kräften um qualifizierten Ersatz aus meinem Netzwerk. Gelingt dies nicht, ist meine Haftung auf die Rückerstattung der für diesen Termin bereits gezahlten Vergütung beschränkt.
- Sagt der Kunde einen bestätigten Drehtermin ab oder verschiebt ihn, gilt: bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei; danach bis 24 Stunden vorher 50 % des vereinbarten Drehtagshonorars; bei weniger als 24 Stunden 100 % des vereinbarten Drehtagshonorars. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
7. Stornierung von Aufträgen
- Kündigt der Kunde einen erteilten Auftrag aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, berechne ich die bis dahin erbrachten Leistungen sowie pauschal 10 % der noch nicht abgerechneten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Abnahme und Mängel
- Der Kunde prüft gelieferte Ergebnisse zügig und teilt Mängel unverzüglich in Textform mit. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen keine Rüge oder nutzt bzw. veröffentlicht der Kunde die Ergebnisse, gelten sie als abgenommen.
- Bei berechtigten Mängeln bin ich nach meiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
9. Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Einzelprojekten kann ich nach Beauftragung eine Anzahlung von bis zu 33 % der vereinbarten Vergütung verlangen und für in sich abgeschlossene Teilleistungen Zwischenrechnungen stellen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Nutzungsrechte
- Nutzungsrechte an den erstellten Werken (Videos, Fotos, Konzepte etc.) gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
- Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart.
- Änderungen oder Bearbeitungen der gelieferten Werke bedürfen meiner vorherigen Zustimmung in Textform.
- Rohmaterial und Projektdateien bleiben mein Eigentum; eine Herausgabe erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
- Ich bin berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen und Endergebnisse zur Eigenwerbung zu verwenden (insbesondere Website, Social Media, Portfolio und Präsentationen) und den Kunden als Referenz zu nennen, sofern bei Auftragserteilung in Textform nichts anderes vereinbart wurde.
- Von mir eingesetzte Musik lizenziere ich für die vereinbarte Nutzung über entsprechende Anbieter. Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter anderer Musik, ist er für die Klärung und die Kosten der Rechte selbst verantwortlich.
11. Haftung und Datensicherung
- Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung entstanden wäre. Zur dauerhaften Archivierung von Roh- und Projektdaten bin ich nicht verpflichtet; in der Regel bewahre ich Projektdaten sechs Monate nach Abschluss auf.
- Gibt der Kunde Entwürfe oder Endfassungen frei, übernimmt er die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit. Setze ich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Inhalte um, gegen die ich zuvor rechtliche Bedenken mitgeteilt habe, haftet hierfür der Kunde.
12. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln ihnen bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Friedberg (Hessen), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026, Bad Nauheim — Jamie Duckworth, Ludwigstr. 17, 61231 Bad Nauheim